Außerordentliche Kündigung Wohnung | Wann ist das möglich? (2026)

Kurze Antwort:

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Mietvertrags ist nur bei einem wichtigen Grund möglich (§ 543 BGB). Typische Gründe: erhebliche Mängel, Zahlungsverzug oder gravierende Vertragsverletzungen.

Vorlage: Außerordentliche Kündigung Wohnung

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[Straße und Hausnummer]

[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags

über [Adresse], Mietvertrag vom [Datum]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich das oben genannte Mietverhältnis außerordentlich

und fristlos gemäß § 543 BGB aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung.

Der wichtige Grund liegt in folgendem Sachverhalt:

[Begründung, z. B. erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmel, wiederholter Mietrückstand, dauernde Ruhestörung usw.]

Ich fordere Sie auf, [die Wohnung sofort zu räumen / die Mängel unverzüglich zu beseitigen].

Mit freundlichen Grüßen,

_______________________________

[Unterschrift]

[Name in Druckbuchstaben]

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