Wie schreibt man ein Kündigungsschreiben? | Schritt-für-Schritt Anleitung (2026)
Kurze Antwort:
Schritt-für-Schritt: Das perfekte Kündigungsschreiben
Absenderdaten oben links
Tragen Sie ganz oben links Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Das ermöglicht dem Empfänger, Sie schnell zu identifizieren und zu kontaktieren.
Tipp: Fügen Sie Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer bereits hier ein.
Empfängerdaten rechts darunter oder links
Tragen Sie die vollständige Adresse des Empfängers ein (Firmenname, ggf. Abteilung, Straße, PLZ, Ort). Bei Arbeitgebern: Personalabteilung oder Geschäftsführung.
Tipp: Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Firma | wie im Vertrag angegeben.
Ort und Datum
Geben Sie Ort und Datum des Verfassens an, z. B. 'Berlin, 2. Mai 2026'. Das Datum ist wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist.
Wichtig: Dies ist das Datum des Verfassens, nicht das Kündigungsdatum!
Betreffzeile
Die Betreffzeile sollte den Vertragstyp, die Vertragsnummer und ggf. das Datum des Vertragsschlusses enthalten. Beispiel: 'Kündigung meines Arbeitsvertrags, Vertrag vom 1.3.2022'.
Tipp: Eine klare Betreffzeile verhindert Verwechslungen und beschleunigt die Bearbeitung.
Kündigungstext
Erklären Sie klar und eindeutig die Kündigung: 'Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.' Der Zusatz 'hilfsweise' schützt Sie, falls das Datum nicht korrekt ist.
Wichtig: Keine ausschweifende Begründung nötig | Kürze schützt vor Fehlern.
Bitte um Eingangsbestätigung
Bitten Sie am Ende um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Das gibt Ihnen Sicherheit über den Zugang des Schreibens und das Enddatum des Vertrags.
Tipp: Alternativ per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Grußformel und Unterschrift
Schließen Sie mit 'Mit freundlichen Grüßen' und unterschreiben Sie eigenhändig mit Tinte. Eine gedruckte Unterschrift oder digitale Signatur ist in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Pflicht: Bei Arbeitsverträgen ist die eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB).