Kündigung per E-Mail | Ist das rechtlich zulässig? (2026)
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Kurze Antwort:
Bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen ist eine Kündigung per E-Mail NICHT rechtswirksam. Das Gesetz schreibt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor. Bei einfachen Abos kann eine E-Mail ausreichen | je nach AGB.
Übersicht: E-Mail-Kündigung erlaubt?
| Vertragstyp | E-Mail zulässig? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag | ❌ Nein | Schriftform Pflicht | § 623 BGB |
| Mietvertrag (Wohnung) | ❌ Nein | Schriftform Pflicht | § 568 BGB |
| Krankenversicherung (GKV) | ⚠️ Umstritten | Brief sicherer | § 175 SGB V |
| KFZ-Versicherung | ⚠️ Laut AGB oft möglich | Vertragliche Regelung |
| Mobilfunk / Internet | ✅ Ja | wenn Anbieter akzeptiert | § 56 TKG / AGB |
| Streaming-Abos | ✅ Ja | meist online/E-Mail möglich | AGB des Anbieters |
| Fitnessstudio | ⚠️ Oft schriftlich gefordert | Vertragliche Regelung |
⚠️ Empfehlung: Im Zweifel immer per Brief
Auch wenn eine E-Mail-Kündigung theoretisch möglich wäre | im Zweifel immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen. So haben Sie einen rechtssicheren Zustellungsnachweis und können im Streitfall belegen, wann die Kündigung zugegangen ist.