Kündigung per E-Mail | Ist das rechtlich zulässig? (2026)

Kurze Antwort:

Bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen ist eine Kündigung per E-Mail NICHT rechtswirksam. Das Gesetz schreibt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor. Bei einfachen Abos kann eine E-Mail ausreichen | je nach AGB.

Übersicht: E-Mail-Kündigung erlaubt?

VertragstypE-Mail zulässig?Rechtsgrundlage
Arbeitsvertrag❌ Nein | Schriftform Pflicht§ 623 BGB
Mietvertrag (Wohnung)❌ Nein | Schriftform Pflicht§ 568 BGB
Krankenversicherung (GKV)⚠️ Umstritten | Brief sicherer§ 175 SGB V
KFZ-Versicherung⚠️ Laut AGB oft möglichVertragliche Regelung
Mobilfunk / Internet✅ Ja | wenn Anbieter akzeptiert§ 56 TKG / AGB
Streaming-Abos✅ Ja | meist online/E-Mail möglichAGB des Anbieters
Fitnessstudio⚠️ Oft schriftlich gefordertVertragliche Regelung

⚠️ Empfehlung: Im Zweifel immer per Brief

Auch wenn eine E-Mail-Kündigung theoretisch möglich wäre | im Zweifel immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen. So haben Sie einen rechtssicheren Zustellungsnachweis und können im Streitfall belegen, wann die Kündigung zugegangen ist.

FAQ | Kündigung per E-Mail