Kündigungsfristen Arbeitsvertrag | Übersicht 2026

Kurze Antwort:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer betragen mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitgeber müssen je nach Betriebszugehörigkeit längere Fristen einhalten (§ 622 BGB).

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer (§ 622 Abs. 1 BGB)

SituationFristZum
Standardfall (alle Arbeitnehmer)4 Wochen15. oder Monatsende
Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB)2 WochenBeliebiger Tag
Hausangestellte (§ 622 Abs. 4 BGB)2 WochenMonatsmitte / Ende (abweichend möglich)

Kündigungsfristen für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB)

Die Fristen für den Arbeitgeber verlängern sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfristZum
bis 2 Jahre (Grundfrist gilt)1 MonatMonatsende
2 Jahre1 MonatMonatsende
5 Jahre2 MonateMonatsende
8 Jahre3 MonateMonatsende
10 Jahre4 MonateMonatsende
12 Jahre5 MonateMonatsende
15 Jahre6 MonateMonatsende
20 Jahre7 MonateMonatsende

⚠️ Achtung: Tarifvertrag & Arbeitsvertrag

Prüfen Sie stets Ihren Arbeitsvertrag und einen ggf. geltenden Tarifvertrag. Diese können abweichende (auch längere) Kündigungsfristen festlegen. Für den Arbeitgeber sind kürzere Fristen als die gesetzlichen unzulässig.